CERCLE PHILA DUDELANGE brfm 1032 150

Briefmarkensammlerverein Düdelingen / Association philatélique de Dudelange

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Wahl des Herstellungsverfahrens der neuen Briefmarken

Am 30. Dezember 1859 bat der Generaldirektor der Justiz und der Finanzen den Direktor der Enregistrement- und Domänenverwaltung um sein Gutachten über die billigste und zugleich fälschungssichere Herstellungsweise der neuen Briefmarkenwerte, die eingeführt werden sollten.

Mehrere Luxemburger Drucker und ausländische Verwaltungen waren kontaktiert worden, um sich über die verschiedenen Herstellungsmethoden der Briefmarken zu informieren, und zwar:

Herr Barth-Wahl aus Luxemburg;

Herr Behrens Sohn, Drucker und Lithograph in Luxemburg;

Herr Nicolas Liez, Architekt, Graveur und Lithograph in Luxemburg;

die preußische Postverwaltung (Berlin);

die Postverwaltung von Oldenburg;

die eidgenössische Postverwaltung

und ein Luxemburger Drucker, der anonym bleiben wollte.

Auf Grund der erhaltenen Antworten erstellte Herr Schon, der Aufseher des Briefmarkenlagers, einen ausführlichen Bericht für den Direktor der Enregistrement- und Domänenverwaltung, über den er am 7. Februar den Generaldirektor der Justiz und der Finanzen genauestens unterrichtet.

Dieser Bericht ist technisch so interessant und informiert so gut über die verschiedenen Herstellungsverfahren der Briefmarken im 19. Jahrhundert, dass er hier vollständig wiedergegeben wird:

„Herr Generaldirektor,

Ich habe die Ehre, Ihnen den Bericht des Herrn Barth-Wahl über die Herstellung von Briefmarken im Auftrag der Regierung gemäß dem Gesetz vom 2. Dezember 1858 zurückzuschicken  und Ihnen Rechenschaft abzulegen über das Ergebnis der Nachfragen, mit denen Sie mich durch Randvermerk Nr. 3602 vom vorigen 30. Dezember beauftragt haben.

Wie Sie aus den beiden beiliegenden Berichten des Aufsehers des Briefmarkenlagers ersehen werden, Herr Generaldirektor, hatte ich diesem Beamten den Bericht des Herrn Barth mitgeteilt, damit er dazu die nötigen Erkundigungen anstellen und Aufklärungen geben sollte.

Zu diesem Zwecke hat er sich über den Direktor der Post des Großherzogtums an die Postdirektionen in Berlin, an jene der Herzogtümer Baden und Oldenburg und an die der schweizerischen Staaten gewandt.

Die Antworten, die er erhalten hat, befinden sich in der Anlage.

Daraus ergibt sich:

1)     dass in Preußen die Briefmarken nicht auf dem Wege der Lithographie, sondern durch Typographie, mit Hilfe so genannter galvanoplastisch fabrizierter Reliefplatten durch die königliche Druckerei hergestellt werden zum Preise von 8,73 Fr pro 100 Blatt zu 150 Marken.

2)     Dass das gleiche Herstellungsverfahren vom Großherzogtum Baden angewandt wird, nur dass es dort so viele verschiedene Typen [Klischees] gibt wie herzustellende Abdrucke.

Das dort verwendete Verfahren ist genau erklärt in der Depesche der Postdirektion des Großherzogtums  Baden vom 17. Januar 1859.

3)     Dass im Großherzogtum Oldenburg man die Lithographie durch Übertragung angewandt hat (siehe Depesche vom 24. Januar 1859).

4)     Schließlich, dass in der Schweiz man das lithographische Verfahren aufgegeben und durch die Relieftypographie ersetzt hat (siehe Depesche vom 1. Februar 1859).

Die Untersuchung, die ich über die verschiedenen Herstellungsverfahren angestellt habe, die Erläuterungen und Erklärungen, die mir von sachkundigen Herren geliefert wurden, haben mich zu folgenden Überlegungen geführt:

Was die Herstellung durch ein beliebiges typographisches Verfahren betrifft, mit oder ohne Galvanoplastik, kann man Exemplare mit großer Schnelligkeit drucken, z.B. 5000 Blatt an einem Tag;

Die Ausdrucke werden allerdings immer verschwommener, während beim Kupferstich die Arbeit viel sauberer ist  Wenn man zwar bei diesem Druckverfahren, das viel mehr Zeit erfordert, dem Druckereiarbeiter einige Tage mehr bezahlen muss, so fällt das nicht ins Gewicht angesichts der geringen Zahl von Blättern, die wir jährlich drucken müssen. Auf der andern Seite bietet dieses Verfahren uns einen andern großen Vorteil, weil die Presse, die wir besitzen, zum Druck benutzt werden kann.

Ich glaube aber darauf hinweisen zu müssen, dass die Herstellung im Steindruckverfahren  bei der Übertragung, obwohl an sich leicht,  doch eine große Genauigkeit und äußerste Sorgfalt erfordert. Auch der Druck in eben diesem System verlangt besondere Sorgfalt vom Drucker, so dass es auf dessen Fähigkeit ankommt, eine Gravur genau und identisch zu übertragen, denn die geringste Abweichung in der Dunkeltönung eines Striches kann die Einheitlichkeit der Tönung verhindern.

Was die Gefahr der Fälschung betrifft, so ist sie bei uns nicht sehr groß zu schätzen angesichts der geringen Anzahl von Briefmarken, die ein Fälscher in Umsatz bringen könnte. Der Anreiz einer Chance auf hohen Gewinn reicht nicht, um die Habsucht zu reizen, wenn die Entdeckung des Betrugs eine sehr strenge Strafe nach sich zieht. In einer anderen Hinsicht, gleich welches System man für die Herstellung von Briefmarken  annimmt, ist die Fälschungsgefahr immer die gleiche, unter der Voraussetzung, dass der Fälscher nicht über die ursprüngliche Matrix verfügt, auf deren Aufbewahrung man also immer sehr sorgfältig achten muss; denn mittels Steindruck kann ein Fachmann die Zeichnung immer mehr oder weniger vollkommen, mehr oder weniger ähnlich abbilden. Hier muss ich noch anmerken, dass im Steindruckverfahren die Fälschung es noch leichter hat, denn aus diesem Grund hat die Schweiz auf dieses Verfahren verzichtet.

Daher schlage ich Ihnen, Herr Generaldirektor, vor, sich für das Verfahren zu entscheiden, bei dem der Stich galvanoplastisch auf Kupfer nach einem einheitlichen Typ übertragen wird.

Sollte allerdings die Regierung bei ihrer Wahl sich allein von Gründen der Sparsamkeit und des günstigeren Preises leiten lassen, müsste sie natürlicherweise das Steindruckverfahren annehmen, das zweifellos das billigste ist.

Auf keinen Fall kann ich das Transfert-System (sub 4o im Bericht des Herrn Barth) empfehlen, da es übertrieben hohe Kosten verursachen würde und da ich überzeugt bin, dass das Kupferstich-Verfahren mittels der Galvanoplastik, obwohl weniger kompliziert, doch genau so schöne  Produkte erzeugen wird und nicht fälschungsgefährdeter ist.

Der Direktor des Enregistrements und der Domänen

(Postarchiv)

Infolge dieses Berichts erklärt die Postverwaltung am 21. Februar, dass sie sich nicht in Sachkenntnis für ein zu bevorzugendes Herstellungsverfahren aussprechen kann, da sie sich nicht in der technischen Seite dieser Verfahren auskenne.

Parallel dazu war Victor Bück, Drucker in Luxemburg, in Kontakt mit einem deutschen Korrespondenten, dessen Namen er nicht preisgeben wollte. Dieser Korrespondent erwies sich am Ende als die Gesellschaft „Die Dresler’sche Giesserei C. Meyer“ aus Frankfurt am Main, welche die Herstellung der neuen Marken durch das System der galvanoplastischen Typographie vorschlug. Am 26.März 1859 benachrichtigte Victor Bück den Generaldirektor der Justiz und der Finanzen über dieses Angebot. Dieses Verfahren wurde schließlich zurückbehalten, und die Gießerei Dresler erhielt den Auftrag zur Herstellung der Klischees.

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